Die Zeitrechnung der Römer - Die Königszeit
Mit der Person des zweiten römischen Königs Numa Pompilius (715–673 v. Chr.?) taucht der römische Kalender aus dem Dunkel der Geschichte auf. Als Gesetzgeber und Friedensstifter besaß Numa für die römische Republik und ihre führenden Schichten geradezu mythische Bedeutung, und so wurde ihm neben vielen anderen Einrichtungen und Reformen auch die Umgestaltung des Kalenders zugeschrieben. Wie lang das Jahr vor Numa gewesen ist, ist nicht auszumachen. Spätere römische Schriftsteller berichten von einer angeblichen Länge von 304 Tagen. Sie läßt sich errechnen aus vier sogenannten vollen Monaten zu je 31 Tagen (März, Mai, Quintilis = Juli, Oktober) sowie den sechs übrigen Monaten zu je 30 Tagen. Eine solche Jahreslänge wäre mit keinem der denkbaren Ausgangspunkte kalendarischer Berechnungen vereinbar:
Weder ein Mondjahr noch ein Sonnenjahr oder irgendein sonstiges astronomisch begründbares Jahr weist diese Länge auf. Allerdings könnte die sehr späte Bezeugung der angeblichen Jahreslänge auch auf ein Mißverständnis zurückgehen.
Die Einteilung dieses frühen römischen Jahres in zehn Abschnitte würde in anderen, allerdings außereuropäischen Kulturen ihre Parallele haben, ist also nicht gänzlich unmöglich. Dort fänden sich auch Zeitvorstellungen belegt, die die Winterzeit unmittelbar vor der Neubestellung der Äcker eine „tote“ und nicht gezählte Zeit sein ließen, so daß die Jahreslänge schon vor Numa durchaus bei mehr als 304 Tagen gelegen haben könnte, selbst wenn nur diese Anzahl von Tagen gezählt worden wäre. Numa soll dieses frühe Jahr durch die Einführung der Monate Januarius und Februarius auf die Länge von zwölf statt vorher zehn Monaten gebracht haben. Jahresbeginn blieb auch weiter der 1. März, worauf die Durchzählung der darauf folgenden Monate vom Quintilis (= „5. Monat“, später Julius) bis zum Dezember (= „10. Monat“) hinweist. Januar und Februar wurden an diese zehn Monate angehängt. Auf Numa soll auch die Unterscheidung zwischen „dies fasti“ („erlaubte Tage“) und „dies nefasti“ („nicht erlaubte Tage“) zurückgehen. An den „fasti“ war der Abschluß von Rechtsgeschäften erlaubt, während die „nefasti“ als öffentliche Feiertage religiösen Zwecken vorbehalten blieben. Die sorgsame Unterscheidung zwischen diesen beiden Arten von Tagen in öffentlich zugänglichen Kalendarien regulierte das öffentliche Leben in jeder Hinsicht, so daß man hier in gewisser Hinsicht die deutliche Unterscheidung dessen beobachten kann, was als Unterscheidung zwischen Werktagen und Feiertagen in vielen Hochkulturen üblich war und ist. Ist schon das römische Jahr des Numa nur in Ansätzen erkennbar und rekonstruierbar, so gilt das um so mehr für die Kalender anderer italischer Stämme und Herrschaften, von denen bestenfalls einige wenige Monatsnamen erhalten sind. Ebenso bleibt die weitere Entwicklung des Kalenders in der römischen Königszeit im Dunkel: Ob wirklich Numa Pompilius oder nicht doch Tarquinius Priscus (616 –579 v. Chr.) der Schöpfer des Kalenders war und in welcher Form dieser Kalender weitergeführt wurde, steht dahin.

Dienstag, 1. Januar 2008 18:37
Hi Uhren - Team,
kann ein Mann mit Zeitrechnung in Unfreiheit gehalten werden?
Gruß, Dr. Christian Becker, Naturforscher
Mittwoch, 9. Mai 2012 3:44
True love always makes a man finer,whatever sort of woman inspires it.