Uhrenfabrik Mühle-Glashütte ist insolvent

Ende der Insolvenz per Gericht bestätigt

19.03.2008
Das Insolvenzverfahren gegen die Mühle-Glashütte GmbH ist mit dem Beschluss des Dresdner Amtsgerichts vom 18.03.2008 gemäß § 258 der Insolvenzordnung offiziell aufgehoben worden. Damit ist der von der Gläubigerversammlung am 28.Februar 2008 einstimmig verabschiedete Insolvenzplan bestätigt. Die Mühle-Glashütte GmbH hatte im vergangenen Jahr aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Streits Insolvenz wegen bilanzieller Überschuldung anmelden müssen. „Wir freuen uns, dass dieses Kapitel nun beendet ist. Nautische Instrumente Mühle-Glashütte wird auch in Zukunft eine starke Marke auf dem Uhrenmarkt sein. In der kurzen Zeit der Umstrukturierung konnten wir bereits wichtige Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen“, betont Geschäftsführer Thilo Mühle. Nachdem sich sein Vater Hans-Jürgen Mühle im Herbst des vergangenen Jahres aus der Geschäftsführung zurückgezogen hatte, wird Thilo Mühle jetzt als alleiniger Geschäftsführer das Unternehmen führen. Familie Mühle freut sich darüber, dass damit der Generationswechsel erfolgreich vollzogen ist und das Traditionsunternehmen in fünfter Generation weitergeführt wird. Während des Insolvenzverfahrens wurden fünf neue Mitarbeiter eingestellt und ein neues Team für den deutschlandweiten und internationalen Vertrieb aufgebaut. Mit dem Gerichtsbeschluss ist die Arbeit von Sachwalter Helgi Heumann beendet und Rechtsanwalt Andrew Seidl scheidet wieder aus der Geschäftsführung aus. 

Im April wird das Traditionsunternehmen seine neuen Uhren-Modelle auf der weltgrößten Schmuck- und Uhrenmesse, der Baselworld in Halle 2.0, Stand A39 präsentieren.

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Die ursprüngliche Mitteilung vom  05.07.2007

Die sächsische Uhrenfabrik Mühle-Glashütte GmbH mit 38 Beschäftigten hat am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Aus der Pressemeldung der Uhrenfirma zum Insolvenzantrag:”..Wir haben für die Mühle-Glashütte GmbH Nautische Instrumente & Feinmechanik am 4. Juli 2007 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Nach einem wettbewerbsrechtlichen Streit mit einem ortsansässigem Uhrenhersteller und gescheiterten Vergleichsverhandlungen müssen wir Rückstellungen für eine Vertragsstrafe in Höhe von 63 Millionen Euro bilden. Damit ist unser Traditionsunternehmen überschuldet…”

Weiter schreibt das Unternehmen

“..In dem Streit geht es um die Nutzung der Herkunftsbezeichnung Glashütte. Den dazu im Jahr 2002 mit dem Wettbewerber geschlossenen Vergleich haben wir akzeptiert und unmittelbar danach Änderungsmaßnahmen eingeleitet. Mit weiteren Veredelungen konnte die Fertigungstiefe am Standort deutlich erhöht werden. Für die gegnerische Partei sind die Maßnahmen nicht ausreichend gewesen und so kam es 2006 zu einer erneuten Klage gegen die Mühle-Glashütte GmbH, der im Februar 2007 vom Landgericht München I stattgegeben wurde…”

Über die Presseabteilung von NOMOS erreichte uns gestern abend die folgende detaillierte Auskunft zum Rechtsstreit unter dem Titel: “Aufregung in Glashütte ++ Mühle meldet Insolvenz an”, welche Sie hier ungekürzt finden:

Herkunftsbezeichnung geschützt, Glashütte gestärkt

Über 25.000 Uhren mit falscher Herkunftsbezeichnung verkauft:
Mühle GmbH sieht sich offensichtlich außerstande, ohne Verstoß gegen die Wertschöpfungskriterien zu produzieren - und meldet Insolvenz an

Glashütte, im Juli 2007. Die Mühle-Glashütte GmbH hat am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen ist wegen eines Rechtsstreits überschuldet: Das Landgericht München I hatte am 22.2.07 die Mühle GmbH verurteilt, weil wiederholt ein Verstoß gegen die “Glashütte-Regel” und den gerichtlichen Vergleich von 2002 festgestellt worden war und Uhren als “Glashütter Uhren” verkauft wurden, die keine Glashütter Uhren sind (Aktenzeichen: 4 HKO 10520/06). Die Mühle GmbH wurde verurteilt, über den Umfang der Verstöße Auskunft zu erteilen. Daraufhin hat die Mühle GmbH für die Zeit seit 2002 25.265 Verstöße zugegeben: So viele Uhren wurden von dem Hersteller fälschlicherweise als Glashütter Uhren verkauft.

Schon vor 2002 wurde von Mühle gegen die Regel verstoßen. Im 2002 jedoch erfolgten gerichtlichen Vergleich war dem Unternehmen auferlegt worden, für jeden zusätzlichen Verstoß eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro zu leisten. Daraus ergab sich für das Unternehmen Mühle bis heute ein Schaden von 63.162.500 Euro.

Für die Herkunftsbezeichnung Glashütte gilt, was auch für Schweizer Uhren, Champagner oder Parma-Schinken gilt: Nur was tatsächlich in der Schweiz, in Parma oder in der Champagne entstanden ist, darf unter diesen Bezeichnungen verkauft werden. Die Uhrwerke der 25.265 Mühle-Uhren, auf denen fälschlicherweise mit der Herkunftsbezeichnung “Glashütte” geworben worden war, wurden nicht, wie erforderlich, zum überwiegenden Anteil in Glashütte gefertigt - und dies verstößt, wie die Richter befanden, gegen das Wettbewerbsrecht (die so genannte “Glashütte-Regel”).

Solche Uhren täuschen die Kunden und schädigen den guten Ruf der Uhrenstadt Glashütte. Deshalb hatte NOMOS Glashütte die Klage angestrengt: Die Manufaktur hatte nach der Wende selbst erheblich investiert und Arbeitsplätze geschaffen, um den Anteil der Wertschöpfung in Glashütte kontinuierlich auf bis zu 85 Prozent zu erhöhen. Nun hatte NOMOS gefordert, dass sich nicht nur Glashütte Original, Lange & Söhne und NOMOS Glashütte an die Regeln halten müssen, sondern auch die Mühle GmbH. Das Gericht hat diese Regel nochmals bestätigt.

NOMOS-Geschäftsführer Uwe Ahrendt: “Glashütte ist ein wenig wie die Bezeichnung ‘Bio’. Bieten in einem Geschäft zwei Landwirte ihre Eier als Bio-Eier an, doch nur der eine von beiden produziert entsprechend der Bio-Regeln, so ist der gesetzestreue Bauer im Nachteil. Der unehrliche untergräbt das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Produkte und macht sein Geschäft auch auf Kosten der Kunden.”

Die Klägerin NOMOS Glashütte - ein Unternehmen, das übrigens in etwa so groß ist wie Mühle - hat in einem Vergleich angeboten, auf mehr als 99 Prozent der von Mühle selbst angegebenen Vertragsstrafe zu verzichten. Bedingung: In Zukunft müsse der Name und die Herkunftsbezeichnung Glashütte geschützt, die Regeln auch von Mühle ehrlich und den gerichtlichen Urteilen entsprechend eingehalten werden. Geschäftsführer Ahrendt: “Es geht hier ausdrücklich nicht darum, ein Unternehmen zu schädigen, sondern es geht um den Schutz von Qualität und Arbeitsplätzen. Nur wer als Uhrenhersteller auch wirklich vor Ort in Glashütte maßgebliche Arbeiten am Werk leistet, schützt das Qualitätsversprechen, das Glashütte Liebhabern guter Uhren gibt, und schafft Arbeitsplätze hier bei uns.”

Die Mühle GmbH will sich offenbar mit der Geltung des Gesetzes auch für sie nicht abfinden. Sie hat den von NOMOS Glashütte angebotenen Vergleich abgelehnt. Offensichtlich sieht man sich auch 13 Jahre nach der Gründung des Unternehmens und nach zwei gerichtlichen Verfahren nicht imstande, Glashütter Uhren zu bauen, die den bekannten und gerichtlich bestätigten Regeln der Uhrenstadt und den Gesetzen entsprechen, und hat daher den Weg in die Insolvenz gewählt…”

Quelle: http://www.muehle-glashuette.de/

Datum: Samstag, 28. Juli 2007 11:51
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5 Kommentare

  1. 1

    Glashütte hat in allem Recht.Man darf nicht den Namen Glashütte in Uhren ferwenden die Nicht die Firma Glashütte gebaut hat.Damit verliert auch die Firma Glashütte im verkauf eigenen Uhren.

  2. 2

    anscheinend ist “Dedic Fuad” nicht richtig informiert was manchmal von vorteil ist!!! glashütte ist keine firma sondern ein ort in dem viele uhrenfirmen ansässig sind!!!
    aber is natürlich richtig das mühle nicht das recht hat ihre uhren unter dem titel “glashütte” zu verkaufen wenn sie so wenig in glashütte herstellen.

  3. 3

    wenn man nicht bescheid weis sollte man am besten keinen kommentar abgeben. selbstverständlich ist glashütte auch eine firma. die ehemalige gub aus ddr-zeiten firmiert heute unter glashütte original.

  4. 4

    Das Swiss Adjusted in meiner Mühle irritierte mich schon länger. Ist das ganze werk aus der Schweiz ?
    Wie dem auch sei
    Wie ging die Geschichte denn seit letztem Sommer weiter ? Handelt Nomos nun die Werke für Mühle durch ;o)

  5. 5

    Wie ging denn die Geschichte nun weiter ??
    Meine Frau hat eine “Glashütte” für mich gekauft und eine “Mühle” bekommen. Glashütte steht so klein da drauf, dass man es mit Brille nicht lesen kann. Das ist doch wohl offensichtlicher Betrug, oder ? Arbeitet Mühle noch ? Ich werde versuchen, umzutauschen.

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